May 17, 2010 8:02 PM CEST

Steuerliche Klarstellung für Islamic Finance auch in Deutschland sinnvoll

Steuerliche Klarstellung für Islamic Finance auch in Deutschland sinnvoll

Stellungnahme von Ernst & Young zeigt, dass Klärung der Rechtslage sinnvoll wäre, um Rechtssicherheit für Islamic Finance in Deutschland zu schaffen und die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern

Frankfurt, 17. Mai 2010. Bankgeschäfte nach islamischem Recht sind in Deutschland erst seit kurzer Zeit möglich. Doch der Bedarf ist groß, und mögliche Wachstumsraten sind beachtlich. Derzeit könnten einem Durchbruch dieser Finanzierungsform in Deutschland unter anderem steuerliche Unklarheiten bzw. Hindernisse im Wege stehen, so eine Ernst & Young-Stellungnahme im Auftrag des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD).

Schwieriger Start für Islamic Finance in Deutschland

Seit März 2010 gibt es in Deutschland die erste Teilbanklizenz für eine islamische Bank, die Kuveyt Türk Beteiligungsbank in Mannheim, und einen ersten islamischen Fonds, den „Meridio Islamic Funds – Meridio Global Islamic Multi Asset“ der Kölner Meridio Vermögensverwaltung. Doch verglichen etwa mit Frankreich oder Großbritannien steckt das Finanzwesen nach islamischem Recht in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Erst die „Conference on Islamic Finance“ im Oktober 2009 organisiert von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), machte den Weg dafür frei.

Dabei steckt in diesem speziellen Finanzmarkt erhebliches Potenzial. Die rund vier Millionen Muslime, die gegenwärtig in Deutschland leben, verfügen über ein geschätztes Gesamtvermögen von etwa 20 Milliarden Euro, und sie sparen jährlich circa 1,6 Milliarden Euro. „Schätzungsweise drei von vier dieser Muslime fühlen sich ihren Heimatländern und den islamischen Traditionen noch eng verbunden. Und 30 bis 50 Prozent davon wiederum hätten Interesse, ihre finanziellen Transaktionen islamisch abzuwickeln“, erläutert Michael Saleh Gassner, der im Auftrag des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) ehrenamtlich die Zertifizierung islamischer Finanzprodukte koordiniert. Ebenfalls für den ZMD ersuchte er die Steuerspezialisten von Ernst & Young, Christian Malisius und Dr. Leila Momen, um eine Stellungnahme zu den steuerlichen Fragen der Islamic Finance in Deutschland. Diese Fragen ergeben sich in erster Linie aus dem Zinsverbot der Scharia. Das religiöse Gesetz verbietet Muslimen den Handel mit Geld. Die Vorschrift, dass es lediglich als Tauschmittel zu dienen habe, soll verhindern, dass sich das Geld von den realen Werten abkoppelt.

Islamic Finance verbietet Kreditgeschäfte nach westlichem Muster

Das heißt: Im Rahmen von Islamic Finance sind keine Kreditgeschäfte nach westlichem Schema möglich. Jedem Geldtransfer muss auch ein Sachwert gegenüber stehen. Wie das in der Praxis aussieht, illustriert das Beispiel eines Immobilienkaufs. Statt nach westlichem Muster Kreditverträge mit einer oder mehreren Banken abzuschließen und mit dem Geld direkt als Käufer aufzutreten, veranlasst der muslimische Hauskäufer seine Bank, ein bestimmtes Objekt für ihn zu erwerben. In einem zweiten Schritt kauft dann der Kunde das Haus von seiner Bank, die eine Gewinnmarge auf den ursprünglichen Kaufpreis aufschlägt. Gerechtfertigt wird die Marge damit, dass die Bank im Zwischenschritt Eigentümer der Immobilie wird und die damit verbundenen Risiken trägt. Die Zahlung des Kunden an die Bank kann zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten erfolgen.

Bei diesem Finanzierungsmodell hat die Bank nach deutscher Rechtsauffassung eher die Funktion eines Handelshauses. In einer anderen Konstruktion gründen Bank und Kunde eine gemeinsame Gesellschaft, die das gewünschte Gut kauft. An dieser Gesellschaft hält die Bank als Eigenkapitalgeber anfangs die Mehrheit, um ihre Anteile im Laufe der Zeit nach und nach an den Kunden zu verkaufen, entweder zu einem im Voraus festgelegten Wert oder zum jeweiligen Marktpreis.

Steuerliche Probleme erschweren

Im Zusammenhang mit solchen Finanzierungskonzepten tauchen unter anderem Fragen der Umsatzsteuer, der ertragsteuerlichen Behandlung des Gewinnaufschlags (zum Beispiel als verdeckt kalkulierter Zinsanteil) und im Falle des Immobilienkaufs der doppelt anfallenden Grunderwerbsteuer auf.

Christian Malisius und Dr. Leila Momen von Ernst & Young fassen ein wichtiges Ergebnis ihrer Stellungnahme für den ZMD zusammen: „Wir halten es für sachgerecht, fremdkapitalbasierte islamische Vertragsgestaltungen auch ertragsteuerlich wie Fremdkapital zu behandeln. Damit wäre vor allem die steuerliche Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen unter Beachtung der Regelungen zur Zinsschranke gewährleistet. Allerdings werden Privatkunden bei der Finanzierung mobiler Wirtschaftsgüter durch solche Verträge zusätzlich mit Umsatzsteuer belastet. Im Vergleich zur konventionellen Finanzierung durch Darlehen bedeutet das einen Nachteil.“

Ihr Rat in Richtung Berlin: „Eine Verlautbarung der Finanzverwaltung, möglicherweise sogar eine Gesetzesanpassung für Islamic Finance-Instrumente ist wünschens- und erstrebenswert. Damit könnten Rechtssicherheit geschaffen, steuerliche Hindernisse beseitigt und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Islamic Finance in Deutschland als Beitrag zum Standortwettbewerb verbessert werden.“

Gute Perspektiven für Islamic Finance in Deutschland

Michael Saleh Gassner vom ZMD jedenfalls ist vom künftigen Erfolg des Islamic Finance in Deutschland überzeugt: „Islamic-Finance-Produkte werden im deutschen Markt mehr und mehr Bedeutung erlangen, sowohl im Bereich des Retailbanking, etwa der Baufinanzierung und der Altersvorsorge, als auch im Corporate Banking, der Unternehmensfinanzierung.“ Und: „Die Finanzkrise hat vielen Menschen den Wert einer soliden Finanzierung in Erinnerung gerufen. Gelddarlehen enden schnell in einer Schuldenspirale – was man auf Raten kauft, muss man zurück zahlen und kann es nicht durch neue Schulden immer weiter vor sich herschieben.“

Von solchen Einsichten verspricht sich Dr. Leila Momen von Ernst & Young Chancen auch bei Nicht-Muslimen: „Sie könnten sich ebenfalls von der Idee islamischer Finanzierungen und Investitionen begeistern lassen, die auf ethischen Prinzipien wie der fairen Verteilung von Chancen und Risiken, sozialer Verantwortlichkeit und Nachhaltigkeit basieren.“

Christian Malisius von Ernst & Young ist überzeugt, dass es im Interesse sowohl der hier lebenden Muslime als auch der deutschen Wirtschaft sei, „Islamic Finance“ in Deutschland auszuweiten: „Eine Öffnung gegenüber dem islamischen Finanzwesen würde Deutschland als Anlageziel auch für Investoren aus islamischen Ländern, insbesondere den Golfstaaten, attraktiver machen.“

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dag-Stefan Rittmeister

Mittlerer Pfad 15

70499 Stuttgart

Telefon +49 (711) 988 11 59 80


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