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IndonesienDer Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Unter Akkreditierung kann jedoch auch lediglich das Verfahren verstanden werden, das sich eingehend mit einer bestimmten Materie beschäftigt. Hierbei ist die Akkreditierung bereits die Aufnahme der Eigenschaftsuntersuchung und nicht die Bescheinigung des Endergebnisses.
Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:
In Deutschland wurde am 8. Dezember 1998 der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen, welche in großem Umfang im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt werden. Die Agenturen wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.
Folgende Agenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:
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