Bundesanwaltschaft sieht keine Straftat der Bundeswehr 06. November 2009, 13:35 CET
Die Bundesanwaltschaft sieht bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass sich deutsche Soldaten mit dem umstrittenen Luftangriff auf zwei Tanklaster nahe Kundus strafbar gemacht haben. ![]() Soldiers of German armed forces Bundeswehr stand next to their "Wolf" vehicles as they visit a school in Taloqan, east of Kundus, April 23, 2009. Photo: Reuters
![]() ![]() Nach einer vorläufigen Bewertung der allgemein zugänglichen Quellen ergäben sich keine Hinweise auf eine Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch, erklärte die Behörde am Freitag in Karlsruhe. Die Bundesanwälte würden nun allerdings auch den Nato-Untersuchungsbericht zu dem Vorfall auf die Frage prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen deutsche Soldaten eingeleitet werden müsse. Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hatte den Fall zuvor mitsamt allen Akten an die Karlsruher Ermittler abgegeben. "In Afghanistan könnte ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen, mit dem der Luftangriff vom 04. September im Zusammenhang stand", erklärte die Dresdner Behörde. Damit könne eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben sein. Stellen die obersten Ankläger einen solchen bewaffneten Konflikt fest, könnten sie sich am Kriegsvölkerrecht orientieren, was den betroffenen Soldaten zugutekommen dürfte. Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg will sich am Nachmittag zu der Entscheidung äußern. Das Wort Krieg im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz hatte er bereits vor einigen Tagen enttabuisiert. "In Teilen Afghanistans gibt es fraglos kriegsähnliche Zustände", sagte er in einem Interview. Guttenbergs Vorgänger Franz Josef Jung hatte es dagegen zur Verärgerung der Truppe strikt abgelehnt, das Wort zu verwenden. Nach dem Völkerrecht könne ein Krieg zwar nur zwischen Staaten stattfinden, schränkte Guttenberg ein. "Aber glauben Sie, auch nur ein Soldat hat Verständnis für notwendige juristische, akademische oder semantische Feinsinnigkeiten?", fragte er. "Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden zeigt das Dilemma, in dem wir uns befinden", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, der Nachrichtenagentur Reuters. Weil der Konflikt in Afghanistan kein erklärter Krieg sei, gelte nicht das Kriegsvölkerrecht, obwohl die Soldaten wie im Krieg angegriffen würden. "Deshalb wird zu Recht eine Klärung angemahnt, dass die Soldaten wie im Krieg befindlich behandelt werden". Zugleich zeige der Fall erneut die Notwendigkeit einer zentral zuständigen Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit für die Auslandseinsätze. Das Verhalten der Soldaten müsse von Staatsanwälten geprüft werden, die mit den besonderen Bedingungen im Auslandseinsatz und den vielfältigen rechtlichen Regelungen in diesen Fällen vertraut seien, betonte der FDP-Politiker. Die Schaffung einer zentralen Zuständigkeit der Justiz für Verfahren mit Soldaten im Auslandseinsatz ist eines der Vorhaben der neuen Regierung. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, die Bundesanwaltschaft solle den Luftangriff "unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der völkerstrafrechtlichen Zulässigkeit des Militäreinsatzes" prüfen. Die Feststellung eines bewaffneten Konflikts würde danach nicht nur zur Anwendbarkeit des Völkerstrafgesetzbuchs führen, sondern insgesamt zur Geltung des humanitären Völkerrechts. "Danach wären völkerrechtskonforme Militäreinsätze im Rahmen eines Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt", erklärte die Dresdner Behörde. Zugleich stellte sie fest, dass bei der Bombardierung der beiden von den Taliban entführten Tanklaster eine Vielzahl von Taliban-Kämpfern, "darüber hinaus aber auch weitere Personen getötet beziehungsweise verletzt" worden seien. Die Bundeswehr war wegen des von ihr angeforderten US-Luftangriffs in die Kritik geraten. Einer Untersuchung der afghanischen Regierung zufolge kamen neben 69 Taliban auch 30 Zivilisten ums Leben, die Benzin aus den Tanks zapften. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan nannte den Angriff vergangene Woche dennoch militärisch angemessen. Copyright 2009 Reuters. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Material darf nicht veröffentlicht, übertragen, umgeschrieben oder weiterverbreitet werden.
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